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AGB

AGB I Kampfsport I Gül Gym

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Vertragspartner

Rechtlicher Vertragspartner neben Gül Gym wird die umseitig als Vertragsinhaber bezeichnete Person. Die daneben aufgeführte Person, unter 2. genannt, ist

berechtigt, die vereinbarten Leistungen entgegenzunehmen. Vertragspartner werden sie dadurch nicht. Der geschlossene Vertrag mit unter Punkt 1 genannter

Person für die unter Punkt 2 genannte Person versteht sich ebenso als Vertrag für die Nutzung während der Trainingszeiten entsprechend der gewählten

Vertragslaufzeit. Wird unter 2. kein Mitglied genannt, versteht sich unter Punkt 1. genannte Person als Vertragsinhaber automatisch als Folge als

Vertragsmitglied unter Punkt 2.

2. Vertragslaufzeit/Verlängerung befristeter Verträge:

Der Vertrag wird auf umseitig angekreuzte Erstvertragslaufzeit befristet geschlossen. Er verlängert sich befristet um die erste vereinbarte Laufzeit (längstens 12.

Monate), wenn nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der ersten oder einer weiteren Befristung gekündigt wird.

Die Einstellung der Zahlung der Beiträge wegen gesetzlicher Bestimmungen wie z. B. des Infektionsschutzgesetzes wird stillschweigend als Vertragsverlängerung

gewertet und bedarf keiner weiteren Vereinbarung. Im Falle der Zahlung eines jeweiligen Beitrages trotz o. g. Situation hat der Vertragsinhaber zwei Wochen ab

Zahlung das Recht, das Geld zurückzufordern. Danach erlischt der Anspruch auf Rückzahlung.

3. Einvernehmliche Aussetzung:

Das Risiko einer vorübergehenden längeren Erkrankung trägt grundsätzlich der Vertragspartner. GÜL GYM erklärt sich allerdings bei einer bereits zwei Wochen

andauernden fachärztlich attestierten Erkrankung dazu bereit, den Vertrag auf Antrag des Vertragspartners für eine angemessene Dauer, höchstens aber für

drei Monate, auszusetzen. Über die Aussetzung und deren Dauer ist ein schriftlicher Vertragszusatz zu fertigen. Geschieht dies, verlängert sich die

Vertragslaufzeit um die Dauer der Aussetzung.

4. Leistungen:

Die Mitglieder sind berechtigt, die jeweils im Vertrag gewählten Kurse in Anspruch zu nehmen. In den Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen findet

jeweils zwei Wochen und im Jahr unabhängig der Ferien zwanzig Tage ersatzlos keine Trainingseinheit statt. Die genaueren Zeiten werden den Mitgliedern von

GÜL GYM jeweils rechtzeitig durch entsprechenden Aushang mitgeteilt. An gesetzlichen Feiertagen findet ersatzlos kein Unterricht statt. Die Trainingszeiten

sowie Tage können nach Bedarf durch GÜL GYM geändert werden.

5. Kündigungsform:

Für die Vertragskündigungen wird Schriftform im Sinne des § 127 BGB vereinbart. Elektronische Form § 126a BGB oder Textform § 126b BGB reichen nicht aus.

E-Mail- oder Faxschreiben erfüllen die vereinbarte Form deshalb nicht.

Kündigungen aus wichtigem Grund:

Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeder Vertragspartei vorbehalten. § 314 BGB.

6. Vertragsänderungen/Preise

Vertragsänderungen müssen schriftlich erfolgen. Das gilt auch für die Abänderung der vorliegenden Schriftformklausel. GÜL GYM behält sich das Recht vor, den

monatlichen Mitgliedsbeitrag jährlich zu erhöhen, sofern es die allgemeine Wirtschaftslage erforderlich macht. Bestehende Verträge bleiben jedoch unberührt.

Rabatte aufgrund der Anmeldung mehrerer Familienmitglieder gelten so lange, wie Rabatte für die Familienmitglieder gewährt wurden, die auch Mitglieder bei

GÜL GYM sind. Endet ein Vertrag vorzeitig und wird nicht verlängert, endet für alle anderen Mitglieder der Familienrabatt automatisch, ohne dass es vorherigen

Ankündigungen durch GÜL GYM bedarf. Fällig wird nach Ablauf eines Vertrages mit Familienrabatt der reguläre Beitrag ohne Familienrabatt für alle betroffenen

Mitglieder. Auf Antrag der unter Punkt 2 genannten Personen des Vertragspartners können die Familienrabatte angepasst werden.

Für die Beantragung von Bildung und Teilhabe ist ausschließlich die unter Punkt 1 genannte Person verantwortlich. GÜL GYM kann mit Leistungen der

Münsterlandkarte arbeiten, ist aber weder für die Beantragung noch für die Überprüfung eines Leistungsanspruchs sowie für die Dauer der Bewilligung

verantwortlich. Als Vertragspartner erlaubt die unter Punkt 1 genannte Person GÜL GYM, die gewährten Leistungen der Münsterlandkarte abzubuchen, bis alle

Zahlungsverpflichtungen gegenüber GÜL GYM gedeckt sind. Die Verantwortung für die Zahlung der Beiträge trägt ausschließlich die unter Punkt 1 genannte

Person. Erlischt ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe oder sind Zuzahlungen nötig, um die Beiträge und Zahlungsverpflichtungen gegenüber GüL GYM zu

decken, ist allein die unter Punkt 1 genannte Person dafür verantwortlich, die Beiträge pünktlich zu zahlen.

7 Zahlungsverzug:

Der monatliche Beitrag ist im Voraus je nach Wahl im Vertrag festgelegt, jeweils zum 1. oder 15. eines Monats fällig. Kommt der Vertragsinhaber 5 Tage in

Verzug, kann ermahnt werden. Kommt der Vertragsinhaber mit zwei aufeinander folgenden Raten/Beiträgen in Verzug, so hat GÜL GYM das Recht, das gesamte

für die Restlaufzeit vereinbarte Entgelt zu verlangen. Tut er dies, hat er für eine insolvenzsichere Anlage, zum Beispiel auf dem Anderkonto eines Notars oder

Rechtsanwalts, zu sorgen. Im Verzugsfalle schuldet der Vertragspartner für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von 6,00 Euro. Ebenfalls trägt er die

Kosten einer Rücklastschrift.

8 Haftungsbeschränkung:

Der Vertragspartner versichert mit seiner Unterschrift, dass ihm keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die gegen seine oder die unter 2.

genannte Person bzgl. der Nutzung der von GÜL GYM angebotenen Leistungen entsprechen. GÜL GYM kann und muss diese Angaben nicht prüfen. Deshalb ist

seine Haftung für Gesundheitsschäden des Vertragspartners oder der unter 2. genannten Person ausgeschlossen. Mit der Unterzeichnung dieses

Mitgliedsvertrags erkennen die unter 1. genannten Personen an, dass das Sparring eine sportliche Aktivität ist, die mit bestimmten Risiken verbunden ist. Die

Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass sie am Sparring auf eigene Gefahr teilnehmen. GÜL GYM übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder

Schäden. Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter unter Punkt 1. sind verantwortlich für die Teilnahme ihrer unter Punkt 2. genannten minderjährigen Kinder an

allen Aktivitäten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sparring und Training. Mit der Unterzeichnung dieses Mitgliedsvertrags erklären die Eltern, dass sie

die volle Verantwortung übernehmen. Ausgeschlossen ist auch Haftung für Beschädigungen oder den Verlust von Kleidung und Wertgegenständen. Die

Haftungsbegrenzungen entfallen im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GÜL GYM.

9 Nutzungsrecht:

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechte von Fotos und Videos von Feiern und Turnieren sowie von Unterrichtseinheiten etc., die

auch Mitglieder abbilden, bei GÜL GYM liegen. Sie werden auf der Facebook und diversen Seiten wie zum Beispiel Instagram und TikTok veröffentlicht.

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